Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenrecht von Gesellschaften.
Das gilt für klassische Gesellschaften genauso wie für Genossenschaften,
für Reedereien wie für Vereine. Gesellschaftliche Beratung, wie wir sie verstehen, ist gut,
wenn sie lautlos ist. Wir verfügen über die Erfahrung, die mittelständische Unternehmen zur
Unterstützung und Begleitung brauchen.
Wir haben in der letzten Zeit zahlreiche Unternehmen rechtlich begleitet,
bei denen ein Generationenwechsel anstand. Ob in der Familie die nächste Generation das
Ruder übernimmt oder ob es sich um den Kauf durch einen Dritten handelt: Gesellschaftsanteile
müssen übertragen werden, Geschäftsführer benötigen eine vertragliche Grundlage,
oft will der Ausscheidende gesichert sein. Banken fordern Konzepte.
Wir entwickeln Gesellschaftsverträge, entwerfen Satzungen und Auflösungsvereinbarungen.
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam das geforderte Profil, analysieren Ihre Fragen und schlagen Lösungen vor.
Sie werden sehen, erscheinen Ihnen Ihre Fragen auch alt, die Lösungen sind oft verblüffend neu.
Gesellschaftsrecht betrifft auch Freiberufler.
Wir haben Architekten beraten, die Sozietäten oder Gemeinschaften eingehen wollten.
Für Ärzte waren wir befasst mit der Übernahme bestehender Praxen und neu zu gründenden Gemeinschaftspraxen.
Selbst Apothekern können wir mit unserer Erfahrung dienen und ihnen zur Übersicht über die zahllosen
Besonderheiten zwischen Gewerbebetrieb und Apothekenbetriebsordnung verhelfen.