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Die Zahl öffentlicher Bauvorhaben, die durch Privatunternehmen nicht nur errichtet, sondern auch finanziert und betrieben werden, nimmt deutlich zu. Der Gesetzgeber hat die Durchführung solcher Projekte, die als Public Private Partnership (PPP) oder öffentlich private Partnerschaften (ÖPP) bezeichnet werden, in letzter Zeit durch entsprechende Gesetzesänderungen ausdrücklich gefördert.
Für den öffentlichen Auftraggeber bietet PPP die Chance, notwendigen Investitionsbedarf trotz geringer Finanzmittel und erheblicher Sparzwänge abzudecken. Für die Baubranche bietet sich die Möglichkeit, über die reine Bauausführung hinaus bei der Finanzierung und beim Betrieb bestehender Bauvorhaben neue Geschäftsfelder zu erschließen.
Jedoch bringt diese neue Form der Zusammenarbeit für beide Seiten auch neue Rechtsfragen mit sich.
Ihre Ansprechpartner:
Christian Brügmann
Christof Geldmacher
Björn Schugardt
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t.