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Das Vergaberecht befasst sich mit dem Verfahren bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Planungsleistungen durch öffentliche Auftraggeber.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geht es um viel. Die Auftragswerte sind hoch, die Risiken auch. Falsche Entscheidungen der Vergabestelle über die Erteilung des Zuschlages an einen Mitbewerber können den übergangenen Bieter erheblich schädigen.

Vergabeentscheidungen werden schnell umgesetzt. Wer sie angreifen oder verhindern will, muss in kürzesten Fristen handeln.
Bieterunternehmen sollten das Vorgehen der Vergabestelle ab Bekanntmachung der Ausschreibung sorgfältig beobachten. Erkennbare Vergabeverstöße müssen noch während des Vergabeverfahrens unverzüglich gerügt werden. Ist der Zuschlag an den Mitbewerber erst erteilt, ist es für ein Eingreifen in der Regel zu spät.
Das eigene Angebot muss sorgfältig erstellt werden, um einen Ausschluss aus dem Verfahren wegen formaler Fehler zu vermeiden.

Strenge Formvorschriften und kurze Fristen im Nachprüfungsverfahren erfordern vom anwaltlichen Berater Kompetenz und Erfahrung. Wir begleiten Bieterunternehmen in jeder Phase des Vergabeverfahrens, um die Chancen auf Auftragserteilung verwirklichen zu helfen.

Der öffentliche Auftraggeber ist daran interessiert, Fehler zu vermeiden, die Ausschreibung und Vergabe angreifbar machen. Wir helfen der Vergabestelle, Schwachstellen aufzudecken und unterstützen bei der Formulierung von Ausschreibungsunterlagen und der Beantwortung von Bieterrügen.

Ihre Ansprechpartner:
Christian Brügmann
Björn Schugardt
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t.