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Das eigene Angebot muss sorgfältig erstellt werden, um einen Ausschluss aus dem Verfahren
wegen formaler Fehler zu vermeiden.
Strenge Formvorschriften und kurze Fristen im Nachprüfungsverfahren erfordern vom anwaltlichen Berater
Kompetenz und Erfahrung. Wir begleiten Bieterunternehmen in jeder Phase des Vergabeverfahrens,
um die Chancen auf Auftragserteilung verwirklichen zu helfen.
Der öffentliche Auftraggeber ist daran interessiert, Fehler zu vermeiden, die Ausschreibung und Vergabe
angreifbar machen. Wir helfen der Vergabestelle, Schwachstellen aufzudecken und unterstützen
bei der Formulierung von Ausschreibungsunterlagen und der Beantwortung von Bieterrügen.
Ihre Ansprechpartner:
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